E Pakt ass e staarkt Bündnis tëscht zwee oder méi Partner, déi sech enger gemeinsamer Saach verschreiwen. Wa sech Staat a Gemeng dozou décidéiere, gemeinsam géint de Klimawandel viirzegoën, da besteet säit dësem Joër d’Méiglechkeet, dee sougenannte Klimapakt ze schléissen. E Bündnis deemno tëscht Staat a Gemeng fir eng nohalteg an ëmweltschounend Energie- a Klimapolitik ze förderen. Mee wat genau ass dann elo dee Klimapakt, vun deem vill geschwaat gouf, vun deem awer vill Leit nët wësse wat genau dat dann elo fir jidderee bedeit?
Hei fann Dir déi aktuell News vum Klimapakt: KlimaNews
Welche legale Basis geht dem Klimapakt voraus?
Die legale Basis für den Klimapakt wurde durch das Gesetz vom 13. September 2012 geschaffen, das zum 1. Januar 2013 in Kraft trat. Seit diesem Tag können Gemeinden den Klimapakt mit dem Staat eingehen. Das Gesetz gibt dem Staat die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden bis zum 31. Dezember 2020, Datum des Auslaufs des Klimapakts. Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist die Freiwilligkeit des Pakts, sowie die freie Wahl des Datums der Unterzeichnung seitens interessierter Gemeinden. Gemeinden können einzeln oder als interkommunaler Zusammenschluss den Klimapakt unterzeichnen. Unter folgendem Link finden Sie zwei Beispielverträge mit Anhang zum Klimapakt mit internem oder externem Klimaberater. Anträge werden per Motivationsschreiben und ausgefülltem Antragsformular an myenergy geschickt, die sich praktisch um die weiteren Schritte kümmeren.
Welchen Nutzen und welche Vorteile hat der Klimapakt?
Durch die Unterzeichnung des Klimapakts erhält eine Gemeinde sowohl eine technische, als auch eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Durch diese Unterstützung und die zusätzlichen Verpflichtungen kann eine Gemeinde eine gezielte und systematische Energie- und Klimaschutzpolitik betreiben. Die Analyse des Ist-Zustands und die Auswertung aller energie- und klimarelevanten Daten (durch ein Energiemanagementtool) ermöglicht eine interdisziplinäre, ganzheitliche Projektplanung und eine stetige Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz. Die Energiekosten werden somit gesenkt und der kommunale Haushalt entlastet. Zusätzlich können durch einen solch fach- und amtsübergreifenden Prozess auch wirtschaftliche Anreize geschaffen und eine höhere Akzeptanz bei Verwaltung und Politik, aber auch bei der Bevölkerung geschaffen werden. Die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen kann so um ein vielfaches erhöht werden.
Welche Unterstützung bekommt man vom Staat?
Die technische Unterstützung übernimmt die nationale Energieberatungsstelle myenergy und umfasst neben der Bereitstellung von Arbeitsinstrumenten zum European Energy Award und eines Klimaberaters auch ein an die luxemburgischen Gegebenheiten angepasstes Energiemanagementtool zum systematischen Erfassen, Aufzeichnen und Auswerten unterschiedlicher Energieverbräuche. Eine Datenbank mit gelungenen Beispielprojekten (Best Practices) und fachlichen Anleitungen zur Durchführung von Maßnahmen oder ein Helpdesk gehören ebenfalls zu den Vorteilen der technischen Unterstützung. In finanzieller Hinsicht lohnt sich eine Unterzeichnung ebenso, denn der Staat beteiligt sich sowohl an den entstehenden Personal- und Umsetzungskosten und zahlt darüber noch einen variablen Betrag an „Belohnungsgeldern“ aus, je nach Umsetzungsstand und Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinde.
Wie wird der Betrag zur finanziellen Unterstützung errechnet?
Jedes Jahr (vom Jahr der Unterzeichnung bis zum Jahr 2020) werden einer Gemeinde pauschal 10.000 € zur Durchführung der Maßnahmen überwiesen. Außerdem übernimmt der Staat einen Teil der Kosten die für den Klimaberater anfallen (minimal 25 und maximal 50 Tage pro Jahr, je nach Einwohnerzahl). Zudem gibt es einen variablen Betrag, der in Abhängigkeit zur Zertifizierung „European Energy Award“ ausgezahlt wird. Je nach Zertifizierungsgrad (erreichte Punktzahl) und Zeitpunkt des Erreichens der entsprechenden Zertifizierung wird ein genau definierter Betrag pro Einwohner (Einwohnerzahl laut STATEC) ausgezahlt. Ein externer Auditor wird mit der Überprüfung der vorgelegten Ergebnisse beauftragt und muss diese bestätigen, bevor eine Auszeichnung erfolgt und der Betrag ausgezahlt werden kann. Im ersten Jahr wird zur Berechnung lediglich die erreichte Punktzahl beim European Energy Award herangezogen. Ab dem zweiten Jahr der Zertifizierung ist die Berechnung des auszuzahlenden variablen Betrags auch an die quantifizierbaren Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei kommunalen Infrastrukturen (zu 20%) und bei privaten Haushalten (zu 10%) gebunden. Bei den kommunalen Infrastrukturen werden beispielsweis die Emissionsreduktionen der kommunalen Gebäude, der öffentlichen Beleuchtung oder des Fuhrparks berücksichtigt, bei privaten Haushalten erfolgt die Berechnung ausschließlich über die genehmigten Zuschüsse im Bereich nachhaltige Energienutzung und erneuerbare Energien.
Was hat es mit dem Klimaberater auf sich?
Die Unterzeichnung des Klimapaktvertrags geht mit dem Bestimmen eines Klimaberaters einher. Dieser ist eine externe (von myenergy bereitgestellte) oder interne (Beamter oder Angestellter der Gemeinde) Person, die der Gemeinde während des gesamten EEA-Prozesses helfend zur Seite steht. Der Klimaberater muss verschiedene Kompetenzen und Ausbildungen (z.B. Hochschulabschluss Bac +3) besitzen, um als solcher arbeiten zu dürfen. Findet eine Gemeinde intern keine zutreffende Person, wird ein externer Klimaberater berufen. Dieser muss zusammen mit der Gemeinde das Klimateam aufstellen und dieses leiten und bei dessen Arbeit unterstützen. Er fertigt die Ausgansbilanz (Bestandsaufnahme) an, hilft beim Ausarbeiten und Durchführen des Arbeitsprogramms und erstellt einen jährlichen Bericht, der die Gemeinde bis zum 1. März jeden Jahres abgeben muss. Auch die Durchführung der jährlichen Kontrolle durch das Klimateam und den externen Auditor unterliegt seiner Verantwortung. Er unterhält auch den Kontakt zwischen Gemeinde, Klimateam und myenergy und informiert über zusätzliche Maßnahmen, Weiterbildungen und Handlungsmöglichkeiten. Information und Sensibilisierung der Entscheidungsträger gehören ebenfalls zum Aufgabenfeld des Klimaberaters. Abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde übernimmt der Staat die Kosten entsprechend des Arbeitsaufwandes des Klimaberaters in der Höhe von 25 bis hin zu 50 Tagen.
Wer hat welche Verantwortung und Pflichten?
Die Aufgaben und Pflichten des Klimaberaters wurden bereits ausgiebig erläutert. Zu betonen sei noch, dass der Klimaberater, auch wenn dieser von myenergy bereitgestellt wird, nicht mit den myenergy-Infopoints zu verwechseln ist. Der Klimaberater berechnet keine Energiepässe und arbeitet auch keine detaillierten Planungskonzepte (Energie-, Sanierungs- oder Mobilitätskonzepte, etc.) aus. Die Gemeinde bleibt weiterhin verantwortlich für die gesamte Umsetzung des EEA-Prozesses. Auch die Durchführung einer Energiebuchhaltung (Strom, Wärme und Wasser) für die kommunalen Einrichtungen obliegt der Gemeinde und nicht dem Klimaberater (sofern es sich nicht um einen internen Berater handelt). Dieses Energiemanagementsystem muss bis spätestens 2 Jahre nach Unterzeichnung des Pakts betriebsbereit sein. Sensibilisierungsmaßnahmen und die Information der Öffentlichkeit fallen ebenfalls unter die Verantwortung der Gemeinde. Myenergy übernimmt die Koordinierung des Klimapakts und stellt den Hauptansprechpartner für die Gemeinden dar. Wählt die Gemeinde einen externen Klimaberater, wird dieser von myenergy gestellt (Vertrag zwischen myenergy und dem Berater). Auch die obligatorische Initialformation und die Weiterbildungen zum Klimaberater werden von Ihnen organisiert, bzw. koordiniert. Myenergy ist ebenfalls verantwortlich für die Anpassung und Bereitstellung des EEA-Maßnahmenkatalogs und des Energiemanagementtools Enercoach.
Was ist überhaupt der European Energy Award?
Der European Energy Award ist ein Bewertungssystem für eine nachhaltige Energie und Klimaschutzpolitik auf Gemeindeebene. Der Award (Abkürzung: EEA) ist das Ergebnis einer Zusammenlegung und Vereinheitlichung unterschiedlicher Systeme aus dem deutschsprachigen Raum und wird bereits seit gut 20 Jahren eingesetzt. Mittlerweile nutzen bereits über 1.000 Gemeinden in 21 europäischen Ländern den EEA, dem ein Maßnahmenkatalog mit knapp 80 Maßnahmen zugrunde liegt aus den Bereichen Raumplanung (1), kommunale Gebäude und Anlagen (2), Ver- und Entsorgung (3), Mobilität und Verkehr (4), interne Organisation (5) und Kommunikation und Kooperation (6). Für jede Maßnahme erhält man eine gewisse Punktzahl je nach Stand der Umsetzung. Sobald eine Gemeinde 40% der höchstmöglichen Punktzahl erreicht hat, erhält sie die erste Auszeichnung, einen „Award“. Bei 50% der Punktzahl gibt es den Silver Award. Die höchste Auszeichnung, den European Energy Award Gold gibt es erst bei 75% erreichter Punkte. Die Überprüfung und Bestätigung der eingereichten Punktzahl wird durch einen externen Auditor sichergestellt. Der EEA gilt als Basis des Klimapakts im Großherzogtum Luxemburg. Der Maßnahmenkatalog und das dazugehörige Managementtool Enercoach wurden an die luxemburgischen Verhältnisse angepasst. Der Katalog mit allen Maßnahmen ist unter folgenden Link zu finden. Zur Verwaltung des EEA-Prozesses in der Gemeinde dient ein Online-Management-Tool. Der Zugriff erfolgt über die Internetseite des European Energy Awards und wird durch den Klimaberater freigeschaltet.
Wie erfolgt die Bewertung einer Gemeinde?
Die Bewertung einer Gemeinde erfolgt nach einem festgelegten Prozess. Jede Maßnahme im Katalog enthält eine maximal mögliche Punktzahl. Der Klimaberater vergibt im Rahmen der Bestandsaufnahme, bzw. in seinem jährlichen Bericht je nach Maßnahme die nach seinem Ermessen angepasste Punktzahl. Dabei werden Maßnahmen, die bereits vor Unterzeichnung des Klimapakts durchgeführt wurden (Ist-Zustand) genauso berücksichtigt, wie die spezifische Situation der Gemeinde. Hierbei werden die sogenannten Potenzialreduktionen berücksichtigt, das heißt, die Bewertung erfolgt anhand der real potentiellen Reduktionsmöglichkeiten. Die eigentliche Bewertung folgt drei definierten Schritten: Basis – Umsetzung – Wirkung. Die Bewertung und die eventuell damit verbundene Zertifikation werden von einem unabhängigen Auditor überprüft.
Was ist der Enercoach und wie funktioniert er?
Enercoach heißt das an die luxemburgischen Verhältnisse angepasste Energiebuchhaltungsprogramm. Nicht zu verwechseln ist der Enercoach, der von myenergy bereitgestellt wird, mit dem EEA-Management-Tool, mit dem sowohl Energie- und Klimapolitikbilanzen erstellt, aber auch Aktivitätsprogramme, Aktionspläne und Leitbilder erstellt werden können. Was die Energiebuchhaltung angeht, so stellt der Enercoach ein excellbasiertes Instrument dar, um den Verbrauch der kommunalen Zweckgebäude, der Straßenbeleuchtung, sowie des Fuhrparks zu dokumentieren und auszuwerten. Dabei werden den Standards des luxemburgischen Verbrauchspasses Rechnung getragen. Die Ergebnisse die durch den Enercoach bereitgestellt werden, können im EEA-Management-Tool eingegeben.
Fazit
Der Klimapakt bietet den Gemeinden nicht nur in finanzieller Hinsicht neue Chancen, sondern schafft auch ganz konkrete Anreize, systematisch und gezielt an die Klimaproblematik heranzugehen. Der Schutz unserer Umwelt und des Klimas zählen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit und solch innovativen und praktisch ausgelegten Instrumente wie der Klimapakt eröffnen neue Möglichkeiten hin zu einem nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Die Merhzahl der Gemeinden hat schon Anträge gestellt oder den Pakt bereits unterzeichnet und es ist mehr als wahrscheinlich, dass noch weitere diesen Weg in Zukunft beschreiten werden. Auf jeden Fall lohnt es sich, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, denn Nachhaltigkeit lässt sich planen!