NEUES PARKRAUMKONZEPT IN BISSEN AB DEM 1. SEPTEMBER 2026
Um das Parkraummanagement in mehreren Wohnstraßen in Bissen zu verbessern, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16. Juli 2026 die Einführung von Parkzonen mit Parkscheibe sowie das Anwohnerparken mit Parkausweis beschlossen.
In folgenden Straßen trifft dies zu:
- An der Bléi
- Beim Park
- Chemin de Bousberg
- Camille Biver
- Maximilian Cajetan de Bertrand
- Dr. Jean-Pierre Ecker
- Jean Engel
- Martin Greisch
- Jean-Baptiste Kremer
- Charles-Frédéric Mersch
- Nicolas Schmitz
- Nic Sinner
- Michel Stoffel
- Jean Tautges
- des Muguets
- einem Teil der Route de Roost (Hausnummer n°68 bis Einmündung rue Charles-Frederic Mersch (route de Roost Haus N° 12))
In diesen vom Anwohnerparken betroffenen Straßen kann man mit einem Parkausweis weiterhin kostenlos und ohne die ausgeschilderte zeitliche Begrenzung parken. Ohne Parkausweis darf mit einer Parkscheibe von 07.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag zwei Stunden geparkt werden.
Dieses Konzept erlaubt es:
- das Langzeitparken (zum Beispiel durch Pendler) zu vermeiden.
- die Parkrotation auf dem öffentlichen Parkraum zu steigern.
- die sanfte Mobilität (Zufußgehen, Fahrrad, usw.) und das Nutzen des öffentlichen Transportes zu fördern.
Falls nötig kann das Anwohnerparken auf weitere Straßen in Bissen erweitert werden.
WER KANN EINEN PARKAUSWEIS BEANTRAGEN?
Besitzer oder Halter eines Wagens haben Anspruch auf einen Parkausweis, wenn sie an einer Adresse in der Gemeinde Bissen wohnen, in der das Anwohnerparken gilt.
Jeder Haushalt in diesen Gebieten hat Anrecht auf drei Parkausweise mit jeweils einer Kennzeichennummer. Zwei Parkausweise werden kostenlos ausgestellt, die Gebühren für den dritten betragen 60 Euro für ein ganzes Jahr.
Ab ihrer Ausstellung sind die Parkausweise bis zum nächsten 31. August gültig. Die kostenlosen Parkausweise werden automatisch erneuert wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt werden. Der dritte, gebührenpflichtige wird nur auf Anfrage erneuert.
GENERELLE INFORMATIONEN ZUM ANWOHNERPARKAUSWEIS
- Jeder Antrag muss von einer Kopie der Zulassung des Fahrzeugs begleitet werden. Bei einem Leasing- oder Mietfahrzeug bzw. einem Dienstwagen ist außerdem eine Kopie des Leasing- oder Mietvertrags (bei privater Nutzung), beziehungsweise bei einem zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen eine Arbeitgeberbescheinigung über die private Nutzung beizufügen.
- Beim Ersetzen oder Wechsel des Fahrzeugs muss der alte Parkausweis bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden damit er aktualisiert werden kann.
- Kein Kennzeichen kann auf mehreren Parkausweisen stehen.
- Die Ausweise gelten einzig in Bissen auf dem angegebenen Bereich.
- Der Verlust oder der Diebstahl des Parkausweises soll der Gemeinde schnellstmöglich gemeldet werden.
- Bei einem Umzug oder dem Verkauf des Wagens muss der Parkausweis der Gemeinde zurückgegeben werden.
- Eine Rückerstattung kann von der Gemeindeverwaltung nicht verlangt werden, wenn der Berechtigte im Laufe des Jahres – aus welchem Grund auch immer – auf sein Recht auf Bewohnerparken verzichtet. Dasselbe gilt, wenn dem Berechtigten das Recht aufgrund einer von der Gemeindeverwaltung verhängten Maßnahme wegen eines Verstoßes gegen die Regelung über das Anwohnerparken entzogen wird.
FAQ
1. Was muss ich tun, wenn ich mehr als 3 Autos besitze?
2. Wann benötige ich einen Parkausweis?
3. Wann kann ich einen Parkausweis beantragen?
4. Was muss ich tun, wenn ich Besuch habe?
